12/1 Einführung

Autor: Christ

Steuerrecht und Familienrecht hängen eng zusammen, und zwar nicht erst, wenn es zur Trennung und Scheidung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften kommt. Schon die Frage der Mandantschaft nach den Auswirkungen einer Eheschließung führt zwangsläufig zur Beratung über die dadurch eintretenden steuerlichen Konsequenzen. Was ändert sich bei den Lohnsteuerklassen, ist der Eheleuten (oder eingetragenen Lebenspartnerschaften) gewährte Splittingtarif immer von Vorteil? Gerade in der Beratungspraxis erwartet die Mandantschaft von familienrechtlichen Fachleuten auch die Berücksichtigung steuerlicher Folgen der vorgeschlagenen Gestaltungen.

Im Vordergrund stehen dabei die Auswirkungen des Familienrechts auf die Einkommensteuer. Allerdings gewinnen andere Steuerarten, etwa die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder zunehmend die Grunderwerbsteuer, an Bedeutung; die Grunderwerbsteuer wurde in den vergangenen Jahren nicht nur immer wieder angehoben, sondern hat sich durch die zum Teil rasante Steigerung der Immobilienpreise in den vergangenen Jahren deutlich erhöht.

Zunehmend an Bedeutung gewinnt außerdem die Beratung im Zusammenhang mit Patchworkfamilien. Es stellt sich etwa die Frage: Soll das Kind der Ehefrau, des Ehemannes oder eingetragenen Lebenspartners bzw. der eingetragenen Lebenspartnerin adoptiert werden, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können, oder was ist ratsam?

Überschneidungen Familienrecht - Steuerrecht