12/3.1.1 Was heißt Zusammenveranlagung?

Autor: Christ

Eheleute können sich grundsätzlich zusammen oder einzeln zur Einkommensteuer veranlagen lassen.

Einkommensteuerveranlagung

Einkommensteuerveranlagung bezeichnet das Verfahren zur Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer (§ 25 EStG). Dabei erfolgt die Ermittlung der zu zahlenden Steuer jeweils für ein Kalenderjahr, den Veranlagungszeitraum (VZ). Grundsätzlich erfolgt Einzelveranlagung, ausnahmsweise Zusammenveranlagung, die bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern statt der Einzelveranlagung zulässig ist.

Nicht miteinander verheiratete/verpartnerte Personen sind einzeln zu veranlagen.

Der Splittingtarif ist oft wegen des progressiven Steuertarifs attraktiv (vgl. § 32a EStG).

Veranlagungsformen im Überblick

Veranlagungswahlrechte der Eheleute/eingetragenen Lebenspartner:

1.

Zusammenveranlagung (Splittingtarif)

2.

Einzelveranlagung (Grundtarif)

Letzte redaktionelle Änderung: 25.10.2021