4/1.3.1 Wechselwirkung der Regelungsgegenstände

Autor: Osthold

Die Wechselwirkung der Regelungsgegenstände ist eine potentielle Fehlerquelle in der Beratung, wenn sie nicht bedacht wird. Häufig sind mehrere Ansprüche der Beteiligten miteinander verquickt.

Das gilt zum Ersten für den "Beratungsblock" Unterhaltsansprüche, Schuldentragung, Wohnkostentragung und Kinderbetreuung (siehe dazu schon oben Teil 4/1.2.2.8.2).