Autor: Osthold |
Diese Beratungskonstellation ist seltener als die Beratung unmittelbar nach Trennung, jedoch kommt es auch immer wieder vor, dass Ehegatten sich zunächst einvernehmlich trennen, ihre Angelegenheiten selbst regeln und erst "für die Scheidung" einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Zunächst sollte mit Blick auf die zum vorangehenden Abschnitt gemachten Ausführungen geprüft werden, ob die bisherigen Regelungen tatsächlich ausreichend waren und auch alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten beachtet worden sind. Nicht selten haben Ehegatten in Unkenntnis der Rechtslage (form)unwirksame Regelungen getroffen (im Internet finden sich etwa vielfach vorgefertigte Trennungsvereinbarungen, die eigenständig modifiziert worden sind).
Sodann sollte neben den Scheidungsvoraussetzungen selbst (siehe dazu ausführlich Teil 6/3 und Teil 6/4) eine Beratung zu allen echten Scheidungsfolgen stattfinden. Diese echten Scheidungsfolgen sind in §
Versorgungsausgleichssachen nach § | |
Kindesunterhalt für minderjährige gemeinsame Kinder nach § |
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