Autor: Viefhues |
Erzielt in einer Ehe nur einer der Ehepartner nachhaltig Einkünfte, spricht man von der Einverdiener- oder Hausfrauen-/Hausmann-Ehe.
Sind beide Eheleute erwerbstätig, so liegt eine sogenannte Doppelverdiener-Ehe vor. Da der Wert der Haushaltsführung als Surrogat in Geld umgerechnet wird, ist diese Unterscheidung aber weitgehend bedeutungslos geworden. Denn zusätzlich wendet der BGH jetzt auch bei der Einverdiener-Ehe die Differenzmethode an, wenn der betreuende Elternteil nach der Trennung bzw. Scheidung ins Erwerbsleben zurückkehrt.
Das aktuell erzielte Einkommen und auch das bei ausreichender Erwerbstätigkeit erzielbare Einkommen des geschiedenen Ehepartners gilt als sogenanntes Surrogat der früheren Hausfrauentätigkeit. Damit wird bereits der Unterhaltsbedarf nach dem aktuellen Einkommen des einen Ehegatten und dem aktuellen - tatsächlichen oder hypothetischen - Einkommen des anderen festgesetzt. Auch der Wert einer für den neuen Partner erbrachten Versorgungsleistung ist als Surrogat an die Stelle einer Haushaltsführung im Wege der Differenzmethode in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen (BGH, FamRZ 2004, 1170).
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