Autor: Viefhues |
Vorstehendes gilt im Ergebnis auch dann, wenn es sich bei der ersten Unterhaltsfestsetzung um einen außergerichtlichen Titel (Ehevertrag, Scheidungsfolgenregelung, notarielle Urkunde, auch gerichtlicher Vergleich) handelt.
Das Abänderungsverfahren bei außergerichtlichen Titeln regelt §
Außergerichtliche Titel können selbstverständlich durch eine entsprechende Vereinbarung der Parteien aufgehoben oder inhaltlich geändert werden. Für ein einseitiges Änderungsverlangen, das in einem gerichtlichen Abänderungsverfahren durchzusetzen ist, stellt §
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