BGH - Urteil vom 27.08.1953 (3 StR 294/53)
Der Angeklagte ist wegen eines gemeinschaftlich verübten Verbrechens der versuchten Notzucht zu Jugendgefängnis von unbestimmter Dauer, mindestens einem Jahr, verurteilt worden. Seine auf Verletzung des Verfahrens- und [...]