LG Hannover - Beschluß vom 14.07.1962 (9 T 115/92) - DRsp Nr. 1996/18760
LG Hannover, Beschluß vom 14.07.1962 - Aktenzeichen 9 T 115/92
DRsp Nr. 1996/18760
Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers für die Erledigung von Vermögensangelegenheiten einer AG nach § 10 ZustErgG ist nicht nur möglich, wenn die Verbindung mit den zur Vertretung berechtigten Organen unterbrochen oder erschwert ist, sondern auch dann, wenn solche Organe überhaupt nicht mehr bestehen.