AG Mannheim - Beschluß vom 07.03.1997 3C F 40/97 So
Normen:
HKiEntÜ Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 15;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1101
AG Mannheim - Beschluß vom 07.03.1997 (3C F 40/97 So) - DRsp Nr. 1998/210
AG Mannheim, Beschluß vom 07.03.1997 - Aktenzeichen 3C F 40/97 So
DRsp Nr. 1998/210
Hat ein Elternteil unter Verletzung des Sorgerechts des anderen Elternteils ein Kind ins Ausland verbracht, so ist die Bescheinigung über die Rechtswidrigkeit des Verbringens des Kindes ins Ausland nach Art. 15 HKiEntÜ auch dann auszustellen, wenn nicht bekannt ist, in welchem Land sich das Kind tatsächlich aufhält.