Der Kläger hat aus einer geschiedenen Ehe zwei Kinder. Die Kinder, die in den Jahren 1982 und 1984 geboren wurden, leben im Haushalt der Mutter. Die Mutter bezieht für sie auch das staatliche Kindergeld. Durch Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts ... - Familiengericht - vom 26. Oktober 1993 wurde der Kläger für die Zeit ab September 1993 zur Zahlung von monatlichem Kindesunterhalt in Höhe von DM 230,- für jedes Kind verurteilt.
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