LG Chemnitz - Beschluß vom 21.06.1999 (11 T 6517/98) - DRsp Nr. 2000/4270
LG Chemnitz, Beschluß vom 21.06.1999 - Aktenzeichen 11 T 6517/98
DRsp Nr. 2000/4270
Wenn der Betreute Vermögen hat, hat das Vormundschaftsgericht nur über den Vergütungsanspruch zu entscheiden, nicht jedoch über die Gewährung von Aufwendungsersatz und hierauf entfallende Mehrwertsteuer.