OLG Hamburg - Beschluss vom 18.10.2001 (10 UF 51/01)
I. Mit dem angefochtenen Verbundurteil hat das Amtsgericht Hamburg-Altona die Ehe der Parteien geschieden und zugleich einen Versorgungsausgleich zu Gunsten des Antragsgegners als grob unbillig nicht vorgenommen. [...]