Die am [...] vor dem Standesbeamten des Standesamtes [...] geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
Der Antragsteller wird verpflichtet, ab Rechtskraft der Ehescheidung an die Antragsgegnerin monatlichen Kindesunterhalt für das Kind A., geb. [...] 2000, in Höhe von 126 EUR, für das Kind B. geb. [...] 2003, in Höhe von 126 EUR sowie für das Kind C. geb. [...] 2006, in Höhe von 98 EUR jeweils monatlich im Voraus zu zahlen.
Der weitergehende Unterhaltsantrag wird abgewiesen.
Die sofortige Wirksamkeit des Ausspruchs über den Unterhalt wird angeordnet.
Der Durchführung des Versorgungsausgleiches findet nicht statt.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Auf das Verfahren ist insgesamt neues Verfahrensrecht anzuwenden, da am 31.08.2010 im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung erlassen wurde, Art.
Ehescheidung
Die Beteiligten, beide deutsche Staatsangehörige, haben am [...] die Ehe miteinander geschlossen. Sie leben seit [...] getrennt. Beide sehen ihre Ehe als gescheitert an.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|