OLG Düsseldorf - Beschluss vom 09.01.2018 (1 WF 276/17)
I. Die Beschleunigungsbeschwerde des Kindesvaters vom 12.12.2017 wird auf seine, des Kindesvaters, Kosten zurückgewiesen. II. Beschwerdewert: 1.000 €. I. Ohne Erfolg macht der Kindesvater geltend, dass das [...]