BGH - Beschluss vom 10.08.2022
VII ZB 5/22
Normen:
ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c);
Fundstellen:
DAR 2023, 30
FamRZ 2022, 1868
MDR 2022, 1501
NJW 2023, 227
NJW-RR 2022, 1651
ZVI 2022, 434
Vorinstanzen:
AG Erfurt, vom 15.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen M 3361/21
LG Erfurt, vom 18.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 310/21
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