Ablehnung des Insolvenzantrags im Falle ausgeschöpfter Ermittlungsmöglichkeiten des Insolvenzgerichts hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
AG Göttingen, Beschluss vom 07.03.2000 - Aktenzeichen 74 IN 259/99
DRsp Nr. 2004/1688
Ablehnung des Insolvenzantrags im Falle ausgeschöpfter Ermittlungsmöglichkeiten des Insolvenzgerichts hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist als unbegründet zurückzuweisen, falls mit den Ermittlungsmöglichkeiten des Insolvenzgerichts eine Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung der Schuldnerin (GmbH) nicht festgestellt werden kann.