I.
Wegen der Einzelheiten des Vortrags der Parteien in der ersten Instanz, der dort gestellten Anträge, des Urteilstenors und der Entscheidungsgründe wird auf das angefochtene Urteil der Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin Bezug genommen, das dem Kläger am 9. Juni 2005 und dem Beklagten am 13. Juni 2005 zugestellt worden ist. Der Beklagte hat gegen dieses Urteil am 5. Juli 2005 Berufung eingelegt und diese nach entsprechender Verlängerung der Begründungsfrist am 14. September 2005 begründet. Der Kläger hat gegen das Urteil am 6. Juli 2005 Berufung eingelegt und diese nach entsprechender Verlängerung der Begründungsfrist am 5. September 2005 begründet.
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