I. Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin, einer GmbH, wurde am 1. Februar 2001 --nach Abschluss des Klageverfahrens vor dem Finanzgericht (FG)-- das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wurde durch amtsrichterlichen Beschluss vom 1. Februar 2001 zum Insolvenzverwalter bestellt. Er hat das gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 240 der Zivilprozeßordnung (ZPO) unterbrochene Revisionsverfahren aufgenommen.
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