I. Durch Insolvenzantrag vom 25.04.2006 begehrte der Schuldner gleichzeitig Stundung der Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung, wobei er in den Anlagen zum Eröffnungsantrag nicht erwähnte, dass er zusammen mit seinem Bruder sowohl eine Klage beim Landgericht in Braunschweig seit dem Jahre 2003 gegen eine GmbH mit Sitz in Kreiensen führte mit einer Klagsumme von 14.601,56 EUR, ferner stritten sowohl der Schuldner als auch sein Bruder seit Januar 2000 vor dem Landgericht Stade gegen eine Gemeinde um Werklohn in Höhe von 197.000 DM. Hier war dem Schuldner im Mai 2005 ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag über 65.000 DM gemacht worden, dies hatte der Schuldner zurückgewiesen.
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