LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 04.08.2011
5 Sa 1498/10
Normen:
InsO § 343; InsO § 352;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 24.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 5079/08

Anerkennung brasilianisches Sanierungsverfahren; [Un-]Zulässigkeit Rechtsverfolgung im Inland

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.08.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 1498/10

DRsp Nr. 2012/13849

Anerkennung brasilianisches Sanierungsverfahren; [Un-]Zulässigkeit Rechtsverfolgung im Inland

1. Das brasilianische Sanierungsverfahren ist ein Insolvenzverfahren im Sinne des § 343 Abs. 1 InsO. 2. Nach brasilianischem Recht müssen alle Gläubiger in einem Sanierungsverfahren ihre Forderungen anmelden. 3. Ist ein ausländisches Insolvenzverfahren im Inland anzuerkennen, müssen inländische Gläubiger ihre Forderungen im ausländischen Verfahren nach den dort geltenden Formen und Fristen anmelden. Eine Rechtsverfolgung im Inland ist dann unzulässig.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. August 2010 - 11/3 Ca 5079/08 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 343; InsO § 352;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Begleichung diverser Entgeltforderungen, eine Sozialplanabfindung sowie Gehaltsabrechnungen.