Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. August 2010 - 11/18 Ca 4839/08 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Begleichung diverser Entgeltforderungen, eine Sozialplanabfindung sowie Gehaltsabrechnungen.
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