OLG Thüringen, vom 07.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 978/00
LG Erfurt, vom 27.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 2356/99
Anfechtbarkeit der Änderung eines dem Schuldner wirtschaftlich ungünstigen Vertrages
BGH, Urteil vom 19.04.2007 - Aktenzeichen IX ZR 199/03
DRsp Nr. 2007/9440
Anfechtbarkeit der Änderung eines dem Schuldner wirtschaftlich ungünstigen Vertrages
»Wirkt der Schuldner an der Änderung eines für ihn wirtschaftlich ungünstigen Vertrages mit und wird dieser durch den anderen Vertragsteil erfüllt, so begründet die Möglichkeit, dass andernfalls der Gegner vom Vertrag zurückgetreten wäre, keine objektive Benachteiligung der Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzgläubiger.«