I.
Der Antragsteller ist Rechtsanwalt und Notar in Berlin.
Nach vorangegangenen erfolglosen Bemühungen in den Jahren 1987 und 2000 begehrte er 2004 schriftlich die Aufnahme in die Liste der zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Rechtsanwälten.
Bei dem Antragsgegner sind derzeit zehn Richter mit der Bearbeitung von Insolvenzverfahren befasst. Diese Richter führen gemeinschaftlich eine "Liste" - jedenfalls in Form eines Adressenverzeichnisses, aus der sie in den Fällen der Eröffnung von Insolvenzverfahren einen geeigneten Verwalter (§ 56 InsO) auswählen.
Dem Antragsteller wurde auf seine Bewerbung aus dem Jahr 2004 ein Schreiben übersandt, wonach er auf seinen Antrag in die Liste der zur Übernahme des Verwalteramtes bereiten Personen aufgenommen sei.
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