Auf die Rechtsmittel des Klägers werden die Urteile des Amtsgerichts Düsseldorf vom 30. Dezember 2009 und der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Juli 2010 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.084,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Oktober 2009 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen
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