Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.01.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 8.878,11 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hierauf seit dem 05.07.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 10% und die Beklagte zu 90% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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