Anfechtbarkeit von Ratenzahlungen an den mit der Stellung des Insolvenzantrags beauftragten Rechtsanwalt
OLG München, Urteil vom 06.04.2005 - Aktenzeichen 3 U 3488/04
DRsp Nr. 2006/10469
Anfechtbarkeit von Ratenzahlungen an den mit der Stellung des Insolvenzantrags beauftragten Rechtsanwalt
1. Ratenzahlungen an den mit der Stellung des Insolvenzantrages beauftragten Rechtsanwalt und die Abtretung des pfändbaren Einkommens an diesen sind als vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung gem. § 133 Abs. 1InsO anfechtbar.2. Der klagende Insolvenzverwalter ist für widerklagend geltend gemachte Schadensersatzansprüche des Rechtsanwalts gegen den Insolvenzschuldner nicht passiv legitimiert.