OLG München - Urteil vom 06.04.2005
3 U 3488/04
Normen:
InsO § 60 § 131 § 133 Abs. 1 § 142 ;
Fundstellen:
ZInsO 2005, 496

Anfechtbarkeit von Ratenzahlungen an den mit der Stellung des Insolvenzantrags beauftragten Rechtsanwalt

OLG München, Urteil vom 06.04.2005 - Aktenzeichen 3 U 3488/04

DRsp Nr. 2006/10469

Anfechtbarkeit von Ratenzahlungen an den mit der Stellung des Insolvenzantrags beauftragten Rechtsanwalt

1. Ratenzahlungen an den mit der Stellung des Insolvenzantrages beauftragten Rechtsanwalt und die Abtretung des pfändbaren Einkommens an diesen sind als vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung gem. § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar. 2. Der klagende Insolvenzverwalter ist für widerklagend geltend gemachte Schadensersatzansprüche des Rechtsanwalts gegen den Insolvenzschuldner nicht passiv legitimiert.

Normenkette:

InsO § 60 § 131 § 133 Abs. 1 § 142 ;
Fundstellen
ZInsO 2005, 496