Der Kläger ist Verwalter in dem am 22. März 2002 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. GmbH (fortan: Schuldnerin). Die Beklagte war ihre Hausbank. Sie hatte ihr einen Kontokorrentkredit eingeräumt. Am 16. März 2001 stellte sie ihr einen Avalkredit in Höhe von 50.000 ] gegen Sicherheiten zur Verfügung. Bis zur Höhe dieses Betrages verpflichtete sie sich, gegenüber der U. GmbH (fortan: U.) eine Bürgschaft für die Gewährung von Warenkrediten zu leisten. Die Bürgschaft wurde an die U. ausgereicht. Die Bürgschaftsurkunde ist später zu einem nicht festgestellten Zeitpunkt an die Beklagte zurückgegeben worden.
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