Der Kläger verlangt als Verwalter in dem am 24. September 2002 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. GmbH (i. F.: Schuldnerin) von der Beklagten im Wege der Insolvenzanfechtung die Rückgewähr einer Scheckzahlung.
Am 10. Juni 2002 übergab der Geschäftsführer der Schuldnerin zur Abwendung der Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge dem von der Beklagten beauftragten Vollziehungsbeamten einen auf den 24. Juni 2002 vordatierten Scheck über 13.869,16 EUR, der dem Konto der Schuldnerin bei der H. Sparkasse am 25. Juni 2002 belastet wurde. Das Konto, für das ein vertraglicher Dispositionskredit bis 102.000 EUR eingeräumt war, befand sich bei der Abbuchung mit 155.953,80 EUR im Soll. Am 22. Juli 2002 stellte die Schuldnerin Insolvenzantrag.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|