I. Der Kläger ist Insolvenzverwalter. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. April 2004 auf einen Antrag des Insolvenzschuldners vom 23. Februar 2004 hin eröffnet, nachdem seit Januar 2004 Zahlungsunfähigkeit vorlag.
Der Insolvenzschuldner war mit Arbeiten für den Neubau einer Universitätsbibliothek betraut. Dazu bezog er von der Beklagten Material. Im Januar 2004 waren dieserhalb offene Lieferrechnungen über insgesamt 17.763,09 EUR aufgelaufen.
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