Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 25. Juni 2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.696,01 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Juni 2010 zu zahlen.
II. III.
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