LG Ellwangen, vom 20.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 288/04
Anfechtung einer Scheckzahlung
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.01.2005 - Aktenzeichen 2 U 164/04
DRsp Nr. 2006/10585
Anfechtung einer Scheckzahlung
1. Für die Anfechtung einer Scheckzahlung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Scheckübergabe, sondern denjenigen der Kontobelastung an.2. Wird ein Scheck durch Überziehen des Kreditrahmens eingelöst, so liegt hierin eine Gläubigerbenachteiligung.