OLG Brandenburg - Urteil vom 11.01.2017
7 U 87/14
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; InsO § 15a Abs. 1; GmbHG § 64 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 26.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 322/13

Anforderungen an den Nachweis der Überschuldung einer Kapitalgesellschaft

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2017 - Aktenzeichen 7 U 87/14

DRsp Nr. 2017/1113

Anforderungen an den Nachweis der Überschuldung einer Kapitalgesellschaft

Die Handelsbilanzen liefern jedenfalls dann deutliche Anhaltspunkte für eine Überschuldung, wenn das Gesellschaftsvermögen der Schuldnerin keine stillen Reserven enthält.

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.02.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 65.156,83 € nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent für die Zeit vom 27.01.2012 bis zum 18.06.2013 und von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.06.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Insolvenzforderung der Klägerin in Höhe von 77.536,63 € gemäß der angemeldeten Hauptforderung der Klägerin zur Insolvenztabelle zu dem Aktenzeichen des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) 3 IN 4412 (Insolvenzverfahren über das Vermögen der F...).

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die außergerichtliche Tätigkeit ihres Prozessbevollmächtigten einen Betrag von 1.520 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2013 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.