OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.05.2017
6 U 85/14
Normen:
InsO § 17 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 10.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 347/13

Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.05.2017 - Aktenzeichen 6 U 85/14

DRsp Nr. 2018/16166

Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners

1. Sind Indizien für eine Zahlungseinstellung des späteren Insolvenzschuldners vorhanden, so bedarf es einer darüber hinaus gehenden Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen ihn bestehenden Verbindlichkeiten oder gar einer Unterdeckung von mindestens 10% nicht. 2. Ein wesentliches Indiz für die Zahlungseinstellung der späteren Insolvenzschuldnerin kann sich aus der Höhe von Steuerforderungen ergeben.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.04.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Gießen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 108.214,98 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszins seit dem 01.09.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

InsO § 17 Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.