In der Revisionsinstanz streiten die Parteien nur noch über die Höhe der Zinsforderung der Klägerin aus einer inzwischen unstreitig gewordenen und von der Beklagten beglichenen Darlehensforderung. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Rechtsvorgängerin der Klägerin gewährte der D. GmbH + Co. KG (im folgenden: D. KG) im Dezember 1991 ein Darlehen von 1.500.000 DM zu 15% Zinsen mit fest vereinbarter Laufzeit und Rückzahlung in drei Raten von jeweils 500.000 DM zum 31. Dezember der Jahre 1997 bis 1999. Nach weitgehender Übernahme des Geschäftsbetriebs und Fortführung des Kernbestandteils der Firma durch die Beklagte fiel die D. KG im Mai 1996 in Konkurs. Dadurch wurde ein Rechtsstreit unterbrochen, in dem sie von der Klägerin auf Rückzahlung des Darlehens verklagt worden war.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|