1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2012 -
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Differenzvergütung unter dem Gesichtspunkt des equal pay.
Der 1960 geborene Kläger, der über Ausbildungen zum Facharbeiter für Warenbewegung und zum Berufskraftfahrer verfügt, ist seit dem 27. Oktober 2003 bei der Beklagten, die gewerblich Arbeitnehmerüberlassung betreibt, beschäftigt. Er wurde der R GmbH, einem Unternehmen des R-Konzerns, als Mitarbeiter im sog. Kombi-Außendienst überlassen.
Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitsvertrag vom 21. Februar 2005, der auszugsweise lautet:
"1. Gegenstand und Bezugnahme auf Tarifvertrag
...
Der Mitarbeiter ist eingestellt als
kaufmännische Angestellte/r,
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|