LSG Schleswig-Holstein, vom 10.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 AL9/99
SG Lübeck, vom 00.12.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 Ar 242/97
Anspruch auf Konkursausfallgeld bei Konkurs im Ausland
BSG, Urteil vom 08.02.2001 - Aktenzeichen B 11 AL 30/00 R
DRsp Nr. 2001/8190
Anspruch auf Konkursausfallgeld bei Konkurs im Ausland
1. Der Eröffnung des Konkursverfahrens iS. des § 141b Abs. 1AFG steht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Ausland nicht gleich.2. Die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Geltungsbereich des AFG steht der Eröffnung des Konkursverfahrens nach § 141b Abs. 3 Nr. 2AFG gleich, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Konkursverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.3. Im Sinne des § 71KO ist unter einer gewerblichen Niederlassung die Hauptniederlassung zu verstehen. Bei § 238 Abs. 1KO genügt auch eine Zweigniederlassung. Dabei sind aber die Maßstäbe des § 21ZPO heranzuziehen.4. Die Bundesanstalt für Arbeit muß an in Deutschland beschäftigt gewesene Arbeitnehmer ausländischer Gemeinschuldner kein Konkursausfallgeld zahlen, wenn der Arbeitnehmer entsprechende Leistungen im Ausland nicht erlangen kann. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]