Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. November 2020 und das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 18. April 2019 aufgehoben, soweit zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Die Schuldnerin und ihre mittlerweile ebenfalls insolvente Muttergesellschaft, die e. GmbH (nachfolgend: E. ), waren im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Die E. verkaufte einzelne Photovoltaikmodule von Photovoltaikanlagen an Anleger, die Schuldnerin mietete die Anlagen von den Anlegern zurück.
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