BVerwG - Beschluss vom 15.11.2018
6 B 147.18
Normen:
HmbDSG § 18 Abs. 1 S. 1; InsO § 80 Abs. 1;
Vorinstanzen:
OVG Hamburg, vom 08.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Bf 106/17

Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu den finanzbehördlichen Vollstreckungsakten des Insolvenzschuldners; Geltendmachung informationsfreiheitsrechtlicher Einsichtsrechte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz; Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes für Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuerverwaltung

BVerwG, Beschluss vom 15.11.2018 - Aktenzeichen 6 B 147.18

DRsp Nr. 2019/1627

Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu den finanzbehördlichen Vollstreckungsakten des Insolvenzschuldners; Geltendmachung informationsfreiheitsrechtlicher Einsichtsrechte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz; Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes für Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuerverwaltung

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Februar 2018 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.

Normenkette:

HmbDSG § 18 Abs. 1 S. 1; InsO § 80 Abs. 1;

Gründe

I