Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 39 vom 25.11.2021
ZIP 2022, 334
ZInsO 2022, 371
ZVI 2022, 196
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 10.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Sa 505/18
ArbG Potsdam, vom 06.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1881/17
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auch ohne Wertschöpfung für die Masse als Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 2 Satz 2 InsOUrlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit
BAG, Urteil vom 25.11.2021 - Aktenzeichen 6 AZR 94/19
DRsp Nr. 2021/18220
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auch ohne Wertschöpfung für die Masse als Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 2 Satz 2 InsOUrlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit
Nimmt ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Arbeitgebers die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch, hat er einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung in voller Höhe als Masseverbindlichkeit zu berichtigen.Orientierungssätze:1. § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO sieht die Begründung von Masseverbindlichkeiten vor, "soweit" der vorläufige Insolvenzverwalter für das von ihm verwaltete Vermögen die Gegenleistung in Anspruch genommen hat. Zieht der Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Arbeitgebers - sog. starker vorläufiger Insolvenzverwalter - den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung heran, hat er alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis als Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Hiervon umfasst sind nicht nur Ansprüche, welche unmittelbar auf einer tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung beruhen, sondern auch solche, denen keine Wertschöpfung für die Masse gegenübersteht (Rn. 12).
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