Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 21. August 2018 aufgehoben und das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 23. Juni 2017 abgeändert.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. GmbH (im Folgenden: R.) und begehrt die Feststellung von Mitgliedschafts- und Teilhaberechten im Gläubigerausschuss.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|