Das Landgericht hat die Angeklagten Max Frank N. und Ingrid Emma M. jeweils des Bankrotts in Tateinheit mit Vereiteln der Zwangsvollstreckung sowie der fahrlässigen falschen Versicherung an Eides Statt schuldig gesprochen; es hat gegen den Angeklagten N. eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und gegen die Angeklagte M. eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verhängt. Die Angeklagten Helga N. und Dimitrios M. hat das Landgericht jeweils der Beihilfe zum Bankrott schuldig gesprochen; es hat die Angeklagte N. zu drei Jahren, den Angeklagten M. zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
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