EuGH - Urteil vom 22.06.2017
C-126/16
Normen:
RL 2001/23/EG Art. 3 ff.;
Fundstellen:
ArbRB 2017, 231
NZA 2017, 1321
NZA 2017, 843
NZI 2017, 654
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZIP 2017, 1289
ZInsO 2017, 1610
Vorinstanzen:
Rechtbank Midden-Nederland (Gericht der zentralen Niederlande) - 24.02.2016,

Arbeitnehmeransprüche bei einem BetriebsübergangKonkurseröffnungFortführung der unternehmerischen TätigkeitenPre-packUnternehmensübergangSchutz der Arbeitnehmerrechte

EuGH, Urteil vom 22.06.2017 - Aktenzeichen C-126/16

DRsp Nr. 2017/10872

Arbeitnehmeransprüche bei einem Betriebsübergang Konkurseröffnung Fortführung der unternehmerischen Tätigkeiten Pre-pack Unternehmensübergang Schutz der Arbeitnehmerrechte

Die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen - und insbesondere ihr Art. 5 Abs. 1 - ist dahin auszulegen, dass der in den Art. 3 und 4 dieser Richtlinie gewährleistete Schutz der Arbeitnehmer in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens aufrechterhalten wird, in der der Übergang eines Unternehmens im Anschluss an eine Konkurseröffnung im Zusammenhang mit einem Pre-pack stattfindet, das vor der Konkurseröffnung vorbereitet und unmittelbar danach vollzogen wird und in dessen Rahmen u. a. ein von einem Gericht bestellter Verwalter in spe die Möglichkeiten für eine etwaige Fortführung der Tätigkeiten dieses Unternehmens durch einen Dritten prüft und sich darauf vorbereitet, kurz nach der Konkurseröffnung Handlungen vorzunehmen, um diese Fortführung zu verwirklichen, und dass es insoweit im Übrigen nicht darauf ankommt, dass dieses Pre-pack auch die Maximierung des Erlöses aus der Übertragung für die Gesamtheit der Gläubiger des in Rede stehenden Unternehmens zum Ziel hat.

Tenor: