SchlHOLG - Beschluss vom 28.02.2005
12 VA 3/04
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; InsO § 56 ; EGGVG § 23 ;
Fundstellen:
NJW 2005, 1664
NZI 2005, 333
OLGReport-Schleswig 2005, 491
ZIP 2005, 1467
ZInsO 2005, 604
Vorinstanzen:
AG Kiel - 24/25 Gen.Liste Verwalter,

Aufnahme in die beim Amtsgericht geführte Liste der Insolvenzverwalter

SchlHOLG, Beschluss vom 28.02.2005 - Aktenzeichen 12 VA 3/04

DRsp Nr. 2005/6128

Aufnahme in die beim Amtsgericht geführte Liste der Insolvenzverwalter

»Das Erfordernis einer regionalen Anlaufstelle des Insolvenzverwalters als Voraussetzung für die Aufnahme in die bei einem Amtsgericht geführten Listen der Insolvenzverwalter verstößt nicht gegen Grundrechte der Bewerber aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit).«

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; InsO § 56 ; EGGVG § 23 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsteller ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. Sein Büro führt er in H.. Eine Kooperation mit den in K. tätigen Rechtsanwälten W. und Partner ist angestrebt, eine Kooperationsvereinbarung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Er begehrt die Aufnahme in die beim Insolvenzgericht K. geführten Verwalterlisten. Die beim Amtsgericht K. zuständigen Insolvenzrichter beschieden seinen Antrag mit Schreiben vom 16. November 2004 u. a. wie folgt: