BFH - Urteil vom 18.08.2015
VII R 29/14
Normen:
InsO § 133 Abs. 1; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 94; InsO § 95 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2020, 1999
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 15.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4478/11 AO

Aufrechnung durch das Finanzamt mit Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz des Steuerschuldners

BFH, Urteil vom 18.08.2015 - Aktenzeichen VII R 29/14

DRsp Nr. 2015/18999

Aufrechnung durch das Finanzamt mit Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz des Steuerschuldners

NV: Auch wenn der Antrag, die bisher der Umsatzsteuer unterworfenen Umsätze aus Spielautomaten in unmittelbarer Anwendung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388 EWG steuerfrei zu belassen, erst durch den Insolvenzverwalter gestellt wird, ist das FA den daraus resultierenden Erstattungsanspruch nicht erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse schuldig geworden. Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO besteht nicht.

Das Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO hinsichtlich Steuererstattungsansprüchen besteht nicht, wenn die Forderung "ihrem Kern nach" bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war, d.h. sämtliche materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Entstehung des Erstattungsanspruchs im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt waren (BFH - VII R 27/06 - 17.04.2007). Dies gilt auch hinsichtlich Erstattungsansprüchen, die dadurch entstanden sind, dass das Finanzamt nachträglich auf Antrag des Insolvenzverwalters bisher der Umsatzsteuer unterworfene Umsätze steuerfrei belässt und dementsprechend nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Umsatzsteuerbescheide für Veranlagungszeiträume, die vor dessen Eröffnung liegen, ändert.

Tenor