BFH - Urteil vom 16.04.2015 (III R 21/11)
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu [...]