BFH - Urteil vom 05.05.2015
VII R 37/13
Normen:
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 146 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1;
Fundstellen:
BFHE 249, 418
DStR 2020, 2001
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG , vom 06.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2/13

Zulässigkeit der Aufrechnung mit vor der Insolvenz entstandenen Steuerforderungen gegen den Vorsteuervergütungsanspruch aus der Tätigkeit des vorläufigen InsolvenzverwaltersBeginn der Verjährung von Anfechtungsansprüchen

BFH, Urteil vom 05.05.2015 - Aktenzeichen VII R 37/13

DRsp Nr. 2015/13920

Zulässigkeit der Aufrechnung mit vor der Insolvenz entstandenen Steuerforderungen gegen den Vorsteuervergütungsanspruch aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters Beginn der Verjährung von Anfechtungsansprüchen

Hinsichtlich des Vorsteuervergütungsanspruchs aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Finanzamt das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dieses Aufrechnungsverbot analog § 146 Abs. 1 InsO i.V.m. §§ 195 ff. BGB nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist durchsetzen. Die Verjährungsfrist beginnt frühestens mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Vorsteuervergütungsanspruch steuerrechtlich entstanden ist.

Tenor

Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. Juni 2013 5 K 2/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Finanzamt zu tragen.

Normenkette:

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 146 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1;

Gründe

I.