BFH - Urteil vom 24.02.2015
VII R 28/14
Normen:
AO § 251 Abs. 2; EStG § 36 Abs. 2; EStG § 36 Abs. 4; InsO § 35; InsO § 38; InsO § 55; InsO § 96 Abs. 1;
Vorinstanzen:
Finanzgericht München, vom 07.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2072/13

Anrechnung von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das Finanzamt entrichteten BeträgenWirksamkeit der Aufrechnung mit Insolvenzforderungen des Finanzamts gegen Erstattungsansprüche des Insolvenzverwalters

BFH, Urteil vom 24.02.2015 - Aktenzeichen VII R 28/14

DRsp Nr. 2015/7296

Anrechnung von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das Finanzamt entrichteten Beträgen Wirksamkeit der Aufrechnung mit Insolvenzforderungen des Finanzamts gegen Erstattungsansprüche des Insolvenzverwalters

1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA entrichtete Beträge, die nicht aus freigegebenen Vermögen stammen, können gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nur auf Steuerschulden angerechnet werden, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören. In Höhe eines nach Anrechnung der Zahlungen auf nachinsolvenzlich begründete Steuerschulden verbliebenen Überschusses entsteht ein Erstattungsanspruch zugunsten der Masse gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG. 2. Einer Aufrechnung gegen diesen Erstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen des FA steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen.

Tenor

Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 7. Mai 2014 9 K 2072/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

AO § 251 Abs. 2; EStG § 36 Abs. 2; EStG § 36 Abs. 4; InsO § 35; InsO § 38; InsO § 55; InsO § 96 Abs. 1;

Gründe