BFH - Urteil vom 04.03.2008
VII R 10/06
Normen:
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1055
BFHE 220, 295
BStBl II 2008, 506
DB 2008, 1193
DZWIR 2008, 280
ZIP 2008, 886
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 18.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2199/05

Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren

BFH, Urteil vom 04.03.2008 - Aktenzeichen VII R 10/06

DRsp Nr. 2008/10165

Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren

»1. Im massearmen Insolvenzverfahren können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden. 2. Auch eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht nicht festgesetzt worden ist (Fortführung des Urteils vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).«

Normenkette:

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) hat als Insolvenzverwalter in dem über das Vermögen der ... GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren dem Insolvenzgericht im Dezember 2002 die Unzulänglichkeit der von ihm verwalteten Insolvenzmasse angezeigt. 2003 sind zu Lasten der Insolvenzmasse Steuerverbindlichkeiten in Höhe von rd. ... EUR entstanden (Umsatzsteuer aus der Verwertung einzelner Gegenstände der Insolvenzmasse, Lohnsteuer). Ferner hat die Insolvenzmasse 2004 einen negativen Umsatzsteueranspruch erworben, der aus der Vorsteuer der vom Kläger in Rechnung gestellten Verwaltervergütung herrührt.