Autor: Mayer |
Hat ein Gesellschafter "seiner" GmbH ein Darlehen gewährt, das nun ganz oder teilweise auszufallen droht, führt der Forderungsausfall grundsätzlich nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung (BFH, Urt. v. 11.07.2017 – IX R 36/15, DStR 2017,
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