FG Hamburg - Urteil vom 13.06.2022
3 K 73/21
Normen:
DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber der Finanzbehörde auf Ausdruck aus dem Steuerkonto und Einsicht in die Veranlagungsakten und Vollstreckungsakten seines Insolvenzschuldners

FG Hamburg, Urteil vom 13.06.2022 - Aktenzeichen 3 K 73/21

DRsp Nr. 2024/610

Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber der Finanzbehörde auf Ausdruck aus dem Steuerkonto und Einsicht in die Veranlagungsakten und Vollstreckungsakten seines Insolvenzschuldners

1. Der Auskunftsanspruch des Insolvenzschuldners gegenüber der Finanzbehörde aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter kann daher den Anspruch nicht in eigenem Namen geltend machen. 2. Gemäß § 32c Abs. 1 Nr. 2 AO besteht das Auskunftsrecht der betroffenen Person aus Art. 15 DSGVO gegenüber einer Finanzbehörde nicht, soweit die Auskunftserteilung die Finanzbehörde in der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche oder in der Verteidigung gegen sie geltend gemachter zivilrechtlicher Ansprüche i. S. d. Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DSGVO beeinträchtigen würde (vgl. BVerwG, Urteil 25.02.2022 - 10 C 4/20 (7 C 31/17), BVerwGE 175, 62).

Normenkette:

DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger, ein Insolvenzverwalter, begehrt einen Ausdruck aus dem Steuerkonto und Einsicht in die Veranlagungs- und Vollstreckungsakten seiner Insolvenzschuldnerin, der Fa. A GmbH (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin).